DGFC-Südschwarzwald (DGFC) - Antrag auf Mitgliedschaft
Drachen- und Gleitschirmfliegerclub Südschwarzwald e.V.
Dobel 9
79183 Waldkirch
Hiermit beantrage ich die Mitgliedschaft im DGFC als:
** zutreffendes bitte ankreuzen.
Mit dem Absenden dieses Formulars erkläre ich meine Einwilligung zu diesem Mitgliedsantrag.
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Durch Absenden des Mitgliedsantrags erkenne ich den Haftungsausschluss an. Ich werde keine Ansprüche gegen die Verantwortlichen wegen Schäden und Verletzungen jeder Art geltend machen, die durch die Nutzung der Vereinsinfrastruktur entstehen können. Ich erkläre, dass ich keine gesundheitlichen Einschränkungen habe, die der Ausübung des Flugsportes entgegenstehen würden.
 
- Mit Absenden des Mitgliedsantrages, bestätige, dass ich die datenschutzrechtliche Information zur Kenntnis genommen habe
 
- Mit Absenden des Mitgliedsantrages, erkläre ich mich bereit, per eMail einen Scan meiner Pilotenlizenz (bei ausländischen Lizenzen zusätzlich ein Scan der IPPI-Card) sowie ein Lichtbild zu senden .
 
Ich habe die Satzung des DGFC erhalten (https://www.dgfc-suedschwarzwald.de/downloads/)
und erkenne sie als für mich verbindlich an. Über die zu leistenden Arbeitsdienste wurde ich unterrichtet (nicht bei passiver Mitgliedschaft).
Ich bin damit einverstanden, dass mich der DGFC beim Deutschen Hängegleiterverband (DHV) als Dachverband als Gruppenmitglied unter Weiterleitung folgender personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Adresse und Geburtsdatum) anmeldet und diese regelmäßig mit dem DHV abgleicht (nur aktive Mitglieder). Dadurch entstehen mir keine Mehrkosten.
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass der DGFC meine Daten, die für die Begründung und Durchführung der Mitgliedschaft erforderlich sind, nach Artikel 6 der Datenschutzgrundverordnung erhebt und verarbeitet (Weiteres siehe auch in der datenschutzrechtlichen Unterrichtung).
Die Probezeit für die Aufnahme als aktives Mitglied beträgt ein Jahr.
Einzugsermächtigung:
Ich ermächtige den DGFC-Südschwarzwald e.V. Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom DGFC-Südschwarzwald e.V. auf mein Konto gezogene Lastschrift einzulösen. Die Kontenbelastung (Aufnahmegebühr und erster Mitgliedsbeitrag) erfolgt sofort nach schriftlicher Mitteilung der Aufnahme in den DGFC. Zahlungen für Folgejahre sind jeweils zum 30. September des Vorjahres fällig. Wird die Lastschrift zurückgewiesen, muss das Mitglied aufgrund des erhöhten Aufwands die anfallenden Bankgebühren selbst tragen. Gläuberidentifikationsnummer: DE7ZZZZ00000581643.
Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren (wesentliche Rechtsgrundlage/n und datenschutzrechtliche Unterrichtung)
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der seit 24.05.16 geltenden EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des derzeit gültigen Datenschutzgesetzes. Soweit eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke (z.B. Kontodaten im Rahmen eines SEPA-Lastschriftmandates) erteilt wurde, ist nach Art. 6 (1) Buchstabe a DS-GVO die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung auf Basis dieser Einwilligung gegeben.
Ihre personenbezogenen Daten werden von der Finanzbuchhaltung des DGFC zum Einzug wiederkehrender Zahlungen für die von Ihnen im SEPA-Lastschriftmandat angegebenen Kassenzeichen verwendet. Die Verarbeitung der uns von Ihnen im SEPA-Lastschriftmandat mitgeteilten und sie betreffenden personenbezogenen Daten erfolgt mit Ihrer Einwilligung. Sie haben das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt
Infos zum Antrag auf Mitgliedschaft DGFC
Für A-Schein Inhaber (Gleitschirm) gelten folgende Regelungen:
Kandel-West:
A-Schein Zulassung, allerdings benötigen Gleitschirmflieger als Gäste den B-Schein. Mitglieder des DGFC können ausnahmsweise auf Kandel-West nach einer eingehenden Einweisung mit A-Schein fliegen.
Kandel Süd:
Von der Zulassung her A-Scheingelände für Drachenflieger und B-Scheingelände für Gleitschirmflieger. Eine Sonderregelung für A-Scheininhaber Gleitschirm ist deshalb nicht möglich.
Schauinsland:
A-Scheingelände für Mitglieder des GSC Colibri und DGFC-Südschwarzwald nach eingehender Einweisung.
Tuniberg:
Nach der Zulassung B-Scheingelände. Für Gleitschirmflieger ungeeignet.
Arbeitsdienste
Nach der Satzung des DGFC sind Arbeitsdienste zu leisten. Dienste werden vom Vorstand ausgeschrieben und die Mitglieder können sich online für Dienste eintragen. Für abgeleistete Dienste werden Punkte gutgeschrieben. Jedes Mitglied hat pro Jahr 5 Punkten zu erbringen. Für nicht erbrachte Punkte ist ein Geldbetrag von 20€ je fehlendem Punkt fällig. Wer das zweite Jahr in Folge die erforderlichen Punkte nicht erreicht, wird 40€ je fehlendem Punkt berechnet. Dieser Betrag wird im Rahmen der erteilten Einzugsermächtigung Anfang des Folgejahres fällig und eingezogen.
DHV-Beitrag
Jedes Mitglied wird über den DGFC beim DHV angemeldet. Ausnahme: Es besteht bereits eine Mitgliedschaft über einen anderen Verein. Bei bestehender persönlicher Mitgliedschaft beim DHV erfolgt eine Anmeldung über den DGFC. Zuviel gezahlte DHV-Beiträge werden vom DHV erstattet. Die Mitgliedschaft über einen Verein ist günstiger als eine persönliche Mitgliedschaft.
Die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung muss jedes Mitglied individuell abschließen.
Aufnahmeverfahren und Mitgliedsbeitrag DGFC
Wir bieten an mehreren Tagen im Jahr (Termine werden auf der Homepage veröffentlicht) jeweils eine Begrüßung der neuen Mitglieder und eine Einweisung ins Gelände an. (Beginn 9:00h, Dauer etwa 3h, Treffpunkt Landeplatz Heimeck, wetterunabhängig) Die Einladung erfolgt nach Eingang des Mitgliedsantrags.
Bei diesem Treffen wollen wir unsere neuen Mitglieder persönlich kennenlernen und euch einen Eindruck unseres Vereinslebens vermitteln: Was findet im Laufe des Jahres so alles statt? Wie sind wir in Kontakt, wann fährt der Bus, wie funktionieren die Arbeitsdienste und und und. Während der Geländeeinweisung erfahrt ihr dann alles zu unseren Start- und Landeplätzen, den Besonderheiten im Fluggebiet und potentiellen Gefahren.
Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist für neue Mitglieder vor der Aufnahme obligatorisch. 
Die Aufnahme in den Verein erfolgt mit der Teilnahme an Begrüßung und Einweisung.
Bei Aufnahme erfolgt eine Mitteilung mit den Zugangsdaten zum Intranet. Dort kann auch der Mitgliedsausweis zum Ausdrucken heruntergeladen werden. Azubis und Studenten erhalten gegen Vorlage entsprechender Bescheinigungen auf Antrag an die Kassenverwaltung am Jahresende eine Beitragsermäßigung von 21 €.
Datenschutzrechtliche Information nach Art. 13 DS-GVO des DGFC-Südschwarzwald (DGFC)
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 Verantwortliche: 
 DGFC-Südschwarzwald e.V. 1. Vorsitzende Melanie Wehrle, E-Mail: praesi@dgfc-suedschwarzwald.de 
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 Eingetragen im Vereinsregister.  | 
Datenschutzrechtliche Information
Der DGFC muss aktuell keinen Datenschutzbeauftragten benennen, da weniger als 20 Mitglieder/Mitarbeiter personenbezogene Daten verarbeiten.
Der DGFC verarbeitet die personenbezogenen Daten seiner Mitglieder, welche im Aufnahmeantrag angegeben werden, zur Wahrnehmung seiner Aufgaben als Verein nach Artikel 6 der Datenschutzgrundverordnung der EU (DSGVO).
Dies bedeutet, dass die im Mitgliedsantrag angegebenen Daten für die Mitgliederverwaltung über unsere Mitarbeiterin für die Mitglieder- und Finanzverwaltung unter Speicherung der personenbezogenen Daten im Vereinsverwaltunsprogramm ClubDesk verarbeitet werden. Die personenbezogenen Daten des Vereins werden über ein Steuerberatungsbüro (Dehmer audit & tax Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG in Waldkirch) zur Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung verarbeitet.
Außerdem werden folgende personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Adresse und Geburtsdatum) an den Deutschen Hängegleiterverband (DHV) als Dachverband regelmäßig weitergegeben.
Im Rahmen der online-basierten DGFC_Mitgliederverwaltung werden Name, Vorname und E-Mail Adresse auf unserem WEB-Server bzw. im Vereinsverwaltungsprogramm ClubDesk gespeichert.
Zum Beitragseinzug werden Name, Vorname, Adresse und Bankverbindung über das Bankprogramm profi-cash gespeichert und zum Einzug an diese regelmäßig übermittelt.
Ein Transfer der Daten in ein Drittland erfolgt nicht.
Im passwortgeschützten Bereich des Internets (Intranet) wird für das Diensteprogramm des Vereins eine Liste mit Vornamen, Name und E-Mail Adresse angelegt. Die E-Mail Adresse ist für Dritte nicht sichtbar. Weitere Angaben können freiwillig zur Kontaktaufnahme mit anderen Vereinsmitgliedern eingegeben werden.
Die Daten werden verarbeitet, so lange die Mitgliedschaft im DGFC besteht. 5 Jahre nach einer Kündigung der Mitgliedschaft werden sie von den jeweiligen Verantwortlichen vollständig gelöscht. Steuerrechtlich relevante Daten (z.B. zu Beitragseinzügen und Lohnabrechnungen) werden nach 10 Jahren (gesetzliche Aufbewahrungsfrist) gelöscht.
Es besteht gegenüber den Verantwortlichen ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und jederzeitiges Widerrufsrecht der Verarbeitung der personenbezogenen Daten. Zudem besteht ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde (Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Dr. Stefan Brink, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, Tel.: 0711/615541-0, FAX: 0711/615541-15)
(Hinweis seitens der Verantwortlichen: wenn die Datenverarbeitung seitens des Mitgliedes widerrufen wird, können die Vereinsaufgaben nicht mehr wahrgenommen werden. Der Mitgliedsbeitrag wird laut § 5 der Satzung des DGFC per Lastschrift eingezogen. Bei Widerruf der Datenverarbeitung kann keine Lastschrift mehr eingezogen werden. Da das Mitglied damit seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht mehr nachkommt, hat dies einen Ausschluss aus dem Verein nach § 2 der Satzung zur Folge).
Der Vereinsvorstand weist darauf hin, dass ausreichende technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes getroffen wurden. Dennoch kann bei einer Veröffentlichung von personenbezogenen Mitgliederdaten im Internet ein umfassender Datenschutz nicht garantiert werden. Daher nimmt das Vereinsmitglied die Risiken für eine eventuelle Persönlichkeitsrechtsverletzung zur Kenntnis und ist sich bewusst, dass:
- die personenbezogenen Daten auch in Staaten abrufbar sind, die keine der Bundesrepublik Deutschland vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen,
 
- die Vertraulichkeit, die Integrität (Unverletzlichkeit), die Authentizität (Echtheit) und die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten nicht garantiert ist.
 
Hiermit bestätige ich, dass ich über die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten für Vereinszwecke nach
Art. 13 Abs. 1 und 2 DSGVO unterrichtet wurde.
Wir weisen darauf hin, dass das Vereinsmitglied die Entscheidung zur Veröffentlichung seiner Daten im Internet freiwillig trifft und seine Einwilligung zur Verarbeitung der Daten gegenüber dem Vereinsvorstand jederzeit widerrufen kann.
Haftungsausschluss
Der DGFC Südschwarzwald (DGFC) stellt seinen Mitgliedern einen Shuttle Service mit vereinseigenen Bussen sowie mehrere Fluggelände zur Nutzung zur Verfügung (Vereinsinfrastruktur).
Die Verantwortlichen des DGFC weisen darauf hin, dass die Nutzung der vereinseigenen Infrastruktur auf eigene Verantwortung erfolgt.
Die Verantwortlichen des DGFC schließen jegliche Haftung für Schäden und Verletzungen jeder Art an Personen oder Sachen aus, es sei denn, sie sind durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Veranwortlichen verursacht. Wir empfehlen, sich privat z.B. über Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen abzusichern